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Die Behandlung durch einen Heilpraktiker sind grundsätzlich Privatleistungen.


Wenn Sie privat krankenversichert, zusatzversichert oder beihilfeberechtigt sind, können Leistungen von Heilpraktikern durch Ihre Versicherung ganz oder zum Teil erstattet werden.


Als gesetzliche Krankenkasse erstattet die IKK anteilig meine Leistungen.


Die Höhe des Erstattungsbetrages hängt von Ihrem Tarif und Ihrer Versicherungsgesellschaft ab, der Differenzbetrag zu meinen Leistungen wird dann durch den Patienten selbst getragen.


Mein aktueller Stundensatz beträgt 90,00 €, jede weitere angefangene halbe Stunde wird mit 45,00 € berechnet.

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